Ehren- und Ältestenrat
Der Ehren- und Ältestenrat ist ein noch sehr junges Gremium der Prinzengarde. Die Geburtsstunde war die Jahreshauptversammlung am 19. Mai 1995. Hier wurde die Gründung einstimmig beschlossen.
Der Ehren- und Ältestenrat besteht aus fünf Mitgliedern und wird vom Präsidenten der Prinzengarde ergänzt. Die ersten Mitglieder waren
Heinz Esser,
Manfred Macherey,
Hans Schäfer,
Josef Zimmermann und
Josef Trimborn, der auch den Vorsitz übernahm.
1996 löste dann Wolfgang Esser Manfred Macherey ab und 1998 kam für Hans Schäfer Hans Schall.
Bei den Wahlen 2001 wurde dann Karl Diedrich für Heinz Esser in das Gremium gewählt.
Nach neun jähriger Zugehörigkeit zum Ehren- und Ältestenrat, stellte sich Josef Zimmermann 2004 nicht mehr zur Wahl.
Für die nächsten Jahre wurden von der Mitgliederverfsammlung
Karl Heinz Esser,
Wolfgang Esser,
Herbert Flohsdorf,
Hans Schall und
Josef Trimborn gewählt.

obere Reihe, v.l.: Karl Heinz Esser, Wolfgang Esser, Herbert Flohsdorf
untere Reihe v.l.: Hans Schall, Josef Trimborn
Aus der Bezeichnung lässt sich ableiten, dass die Mitglieder des Ehren- und Ältestenrates bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Laut Satzung müssen sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre Mitglied oder Ehrentitelträger der Prinzengarde Zülpich sein.
In der Ordnung des Ehren- und Ältestenrates sind die Aufgaben und Zuständigkeiten genauestens geregelt. Dieses Gremium steht dem Vorstand beratend und unterstützend zur Seite und ist bei Entscheidungen, die die Grundsätze der Prinzengarde betreffen, anzuhören. Der Ehren- und Ältestenrat ist also kein zweiter Vorstand, sondern sorgt für den Erhalt und die Fortentwicklung der Tradition der Prinzengarde.
Alle Mitglieder des Ehren- und Ältestenrates zeichnet das Streben nach Harmonie und friedlichem Miteinander aus. So kommt es, dass sämtliche Beschlüsse und Abstimmungen seit der Gründung des Gremiums einstimmig waren.


